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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge in jeder Form mit der PLUTEX GmbH mit Sitz in Bremen, Deutschland (nachfolgend „PLUTEX“ genannt). Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die AGB gelten zusammen mit der Bestellung sowie den auf der Internetseite von PLUTEX zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbaren Informationen, Angeboten und Preislisten.

II. Begriffe, Einheiten, Definitionen


  1. Web-Hosting umfasst die Dienstleistungen, die PLUTEX dem Kunden auf eigenen oder mit anderen Kunden geteilten Servern und Systemen erbringt.
  2. Serverhousing bezeichnet die Unterbringung und Netzanbindung eines vom Kunden bereitgestellten oder eines von PLUTEX gemieteten Servers im Rechenzentrum von PLUTEX.
  3. Folgende Umrechnungen werden definiert: 1.000 Byte = 1 Kilobyte (KB), 1.000 KB = 1 Megabyte (MB), 1.000 MB = 1 Gigabyte (GB), 1.000 GB = 1 Terabyte (TB).
  4. Als Werktage werden die Wochentage von Montag bis Freitag bezeichnet, soweit sie keine gesetzlichen Feiertage darstellen. Es gelten die Feiertagsregelungen für das Bundesland Bremen.
  5. Alle angegebenen Beträge sind, sofern nicht anders angegeben, Netto-Beträge in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 III. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Datensicherheit


  1.  Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die separat auf der Webseite von PLUTEX veröffentlichte Datenschutzerklärung in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart, welche den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) entspricht.
  1. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer des Internets die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Die Vertraulichkeit der übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden. Eine diesbezügliche Haftung von PLUTEX ist ausgeschlossen.

IV. Zugangsdaten


  1. PLUTEX stellt dem Kunden Zugangscodes und insbesondere ein Passwort zur Verfügung. Dem Kunden ist bewusst, dass PLUTEX dieses Passwort verschlüsselt speichern darf, so dass eine Wiederherstellung des Klartextpassworts nicht möglich ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Sicherheitsrichtlinien sofort nach dem Erhalt und dann in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss mindestens eine Länge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist. Das Haftungsrisiko für die Folgen eines unzureichend gesicherten Passworts trägt der Kunde.
  3. PLUTEX ist berechtigt, das Passwort und damit den Zugang des Kunden zu sperren, sobald aus Sicht von PLUTEX Grund zur Annahme besteht, dass eine unberechtigte oder missbräuchliche Nutzung erfolgt oder erfolgt ist. PLUTEX ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

V. Vergütung, Rechnungsstellung, Verzug


  1. Die Vergütung der von PLUTEX erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
  2. PLUTEX ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. PLUTEX wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. PLUTEX kann den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  3. Sollten sich die Vertragsbedingungen der Vergabestellen für Domains sowie der von PLUTEX genutzten Leistungsgeber ändern, so ist PLUTEX berechtigt, die veränderten Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung nach vorheriger Ankündigung entsprechend anzupassen. Sollte dies für den Kunden unzumutbar sein, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Stellung in voller Höhe ohne jegliche Abzüge fällig.
  5. PLUTEX stellt dem Kunden alle Rechnungen wahlweise in elektronischer oder schriftlicher Form zu. Rechnungen per Post können aufpreispflichtig sein. Rechnungen per E-Mail gelten auch innerhalb der Infrastruktur von PLUTEX als zugestellt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, PLUTEX sofort über geänderte Anschriften und E-Mail-Adressen schriftlich zu informieren. Der Kunde hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen und aufrecht zu erhalten, dass die Rechnung per E-Mail zugestellt werden kann, wenn diese Art der Rechnungsstellung gewählt wurde. Eine Änderung der Rechnungsadresse hat keinen Einfluss auf die mit seinen Domains verbundenen Kontaktadressen.
  7. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnungen der von PLUTEX erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
  8. Die Bezahlung erfolgt durch die vereinbarte Zahlungsweise (Bankeinzug, Abbuchungsauftrag, Kreditkarte oder Überweisung). PLUTEX ist im Einzelfall nicht verpflichtet, andere Zahlungsmethoden als Überweisung zu akzeptieren.
  9. Der Kunde ermächtigt PLUTEX widerruflich, sofern zum Zeitpunkt der Bestellung oder nachträglich angegeben, anfallende Entgelte über das angegebene Bankkonto oder die angegebene Kreditkarte einzuziehen, und bestätigt, seine Bank bzw. seinen Kreditkartenanbieter über diese Ermächtigung zu informieren. Die erteilte Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende einmalige oder variable Entgelte sowie für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen oder Kreditkartendaten.
  10. Zurückgegangene Lastschriften oder Kreditkartenabbuchungen gelten als Zahlungsverzug ab dem Tag der Zustellung der Rechnung. Die Kosten und der Bearbeitungsaufwand für zurückgegangene Belastungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  11. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die Dienstleistungen im Voraus in Rechnung gestellt.
  12. Gegen Forderungen von PLUTEX kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  13. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PLUTEX.
  14. Gewährte Rabatte oder nicht berechnete Leistungen müssen vom Kunden auf Verlangen von PLUTEX nach Beendigung des Vertrages in vollem Umfang erstattet werden.
  15. Sofern Provisionen für vom Kunden geworbene Verträge ausgezahlt oder verrechnet werden, dürfen für den geworbenen Vertrag keine anderen Verträge mit PLUTEX gekündigt oder nicht verlängert werden. Derartige Provisionen sind an PLUTEX zu erstatten.

VI. Vertragsbeginn und -ende, Kündigungsfrist


  1. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch PLUTEX oder stillschweigend durch Bereitstellung der ersten Dienstleistungen durch PLUTEX zustande.
  2. PLUTEX erbringt die vereinbarten Leistungen spätestens nach sieben Tagen nach Vertragsschluss, sofern technisch möglich und nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Vertrag läuft unbefristet, wenn nicht ausdrücklich eine Frist vereinbart wurde.
  4. Der Vertrag kann frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats gekündigt wird.
  5. Die Kündigungserklärung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Die Beweislast für den Zugang der Kündigungserklärung trägt der Kündigende.
  6. PLUTEX ist nicht verpflichtet, auf die unzureichende Form der Kündigung hinzuweisen.
  7. Eine Kündigung des Vertrages beinhaltet im Zweifel auch die Kündigung aller damit verbundenen Domains.
  8. Die Einstellung oder Änderung entgeltfreier Dienstleistungen kann jederzeit, fristlos und ohne Ankündigung oder Mitteilung erfolgen. Für den Kunden ergeben sich aus freiwilligen oder unentgeltlichen Dienstleistungen und aus deren Einstellung oder Änderung keinerlei Ansprüche.
  9. Die Verlängerung der befristeten Laufzeit des Vertrages erfolgt auf Grundlage der AGB von PLUTEX in der jeweils aktuellsten Fassung.
  10. Die Kündigungsfrist für Domains beträgt mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Vertragsende, sofern keine abweichenden Kündigungsfristen der Vergabestellen gelten.
  11. Die Laufzeit von Domains kann nicht verkürzt, unterbrochen oder modifiziert werden und ist unabhängig vom restlichen Vertragsverhältnis.
  12. Sollten Domainvergabegesellschaften es erfordern, dass über diese bezogene Domains zusätzlich direkt bei diesen gekündigt werden, ist der Kunde verpflichtet, PLUTEX über gekündigte Domainnamen zu informieren. Andernfalls kann die Vergütung für diese Domains weiter berechnet werden.
  13. Die Kündigung eines Vertrages mit PLUTEX beinhaltet keine vollständige und unwiderrufliche Vernichtung der darauf befindlichen Daten.

VII. Domains


  1. Auskünfte von PLUTEX über die Verfügbarkeit einer Domain sind stets unverbindlich.
  2. PLUTEX ist berechtigt, Registrierungsanträge abzulehnen, falls der Verdacht besteht, dass gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder berechtigte Interesse von PLUTEX verstoßen wird.
  3. PLUTEX tritt gegenüber der Vergabestelle lediglich als Vermittler für den Kunden tätig. Ein Anspruch auf Registrierung der Domain bei der Vergabestelle besteht gegenüber PLUTEX nicht.
  4. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter und ggfs. als „admin-c“ / „tech-c“ der Domain eingetragen. Die PLUTEX wird als „zone-c“ eingetragen.
  5. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Sollten Dritte Rechte an der Domain geltend machen oder sollte PLUTEX in diesem Zusammenhang der Streit verkündet worden sein, ist PLUTEX berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen (Dispute-Verfahren). Der Kunde stellt PLUTEX von Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen.
  6. Sollten vorhandene Domains, die von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch PLUTEX betreut werden, wird PLUTEX im angemessenen Umfang versuchen, die Ummeldung durchzuführen. Eine Gewährleistung für eine erfolgreiche Übernahme kann PLUTEX nicht übernehmen.

VIII. Datentransfer


  1. Das vereinbarte monatliche Datentransfervolumen (Traffic) ist im vereinbarten Entgelt inklusive. Es obliegt dem Kunden, die Einhaltung des vereinbarten Traffics und den bisherigen Verbrauch ständig einzusehen und zu überwachen. Weiterer Traffic wird gesondert berechnet.
  2. Die Zählung und Erfassung des Traffics erfolgt monatlich. Nicht in Anspruch genommener Traffic verfällt am Ende des jeweiligen Monats.
  3. Maßgeblich für die Traffic-Auswertung sind die von PLUTEX ermittelten Werte. Andere Angaben und Auskünfte sind stets unverbindlich.

IX. Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung


  1. Verfügbarkeit: Die technischen Dienstleistungen werden dem Kunden grundsätzlich durchgehend zur Verfügung gestellt. Es wird eine Verfügbarkeit von über 99 Prozent im Jahresdurchschnitt angestrebt. Eine Garantie hierfür übernimmt PLUTEX nicht.
  2. Datensicherung: Es wird vereinbart, dass der Kunde von sämtlichen Daten, die er an PLUTEX übermittelt, Sicherheitskopien herstellt und diese weiter vorhält. PLUTEX stellt für den Kunden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im vereinbarten Umfang Sicherheitskopien her.
  3. Technische Ausfälle: Für technische Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, höhere Gewalt oder sonstige Probleme, die nicht im technischen Einflussbereich von PLUTEX liegen, ist die Haftung ausgeschlossen.

X. Technische Betreuung (Support)


  1. Die telefonische Betreuung wird im technisch und personell verfügbaren Rahmen durchgeführt und ist kostenpflichtig.
  2. Vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellte besondere Notrufnummern dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Die missbräuchliche oder unberechtigte Benutzung zieht eine Bearbeitungsgebühr zu marktüblichen Preisen für jeden Einzelfall nach sich.

XI. Pflichten des Kunden


  1. Der Kunde hat alle Folgen, die er oder Dritte über seine Zugangsdaten oder in seinem Namen verursachen, für seine gesamte Internetpräsenz, seinen Server sowie für die Wahl der Domains zu vertreten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die von PLUTEX genutzten Systemressourcen schonend und nicht missbräuchlich zu benutzen, so dass PLUTEX und Dritte nicht beeinträchtigt und beschädigt werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Kunde gegenüber PLUTEX und Dritten und stellt PLUTEX von Ansprüchen von Dritten frei.
  3. Dem Kunden sind folgende Handlungen untersagt: 
    a. Unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme („Hacking“). 
    b. Unbefugtes Erlangen oder Manipulieren von Daten. 
    c. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Senden von Datenströmen („Spamming“, „DoS-Attacks“). 
    d. Verbreitung von Viren oder virenähnlichen Daten. 
    e. Anonymisieren von Datenströmen („TOR“).
  4. Der Kunde verpflichtet sich, PLUTEX sachdienliche Hinweise zur Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen im erforderlichen Umfang kostenfrei zu geben.
  5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vertragliche Bestimmungen ist PLUTEX berechtigt, die Internetpräsenz oder den Zugang des Kunden ohne Vorankündigung zu sperren und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

XII. Haftung von PLUTEX, Schadensersatzansprüche


  1. Haftung für Telekommunikationsdienste: Verstößt PLUTEX bei dem Erbringen von Telekommunikations-dienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig gegen gesetzliche Bestimmungen, so ist die Haftung gegenüber dem Kunden für Vermögensschäden auf 12.500 Euro beschränkt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch ein einheitliches, schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht auf insgesamt 10 Millionen Euro begrenzt.
  2. Allgemeine Haftung: Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 haftet PLUTEX für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PLUTEX nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Haftungsbeschränkungen: Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es versäumt hat, eigenständig Datensicherungen zu erstellen. PLUTEX haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

XIII. Sperrung


  1. Für durchgeführte Sperrungen werden dem Kunden die jeweils marktüblichen Preise in Rechnung gestellt. Für Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten können entsprechende Zuschläge anfallen.

XIV. Rechtsverbindliche Aussagen


  1. Rechtsverbindlich sind Auskünfte, Aussagen, o.ä. nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von der Geschäftsführung persönlich bestätigt wurden.

XV. Gewährleistung für Lieferungen


  1. PLUTEX schließt Verträge über Miet- und Kaufserver ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. §14 BGB. Der Kunde versichert daher, dass er bei Vertragsschluss Unternehmer ist.
  2. Für Miet- und Kaufserver ist die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate beschränkt.
  3. Gewährleistungsansprüche sind am Geschäftssitz von PLUTEX, Hermann-Ritter-Str. 110, 28197 Bremen, geltend zu machen.

XVI. Vertragsänderungen


  1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so entsteht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist PLUTEX berechtigt, das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
  2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

XVII. Inhaltliche Beschränkungen


  1. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte nicht gegen geltendes nationales oder eventuell anwendbares internationales Recht, gegen die guten Sitten oder behördliche Verbote verstoßen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg verherrlichen oder Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen (§131 StGB). Dies umfasst auch Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§184 StGB).
  2. Bei Inhalten, die jugendgefährdend sein können, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
  3. Der Kunde hat alle nationalen und internationalen Urheberrechte sowie damit verbundene Abkommen und Regelungen zu beachten.
  4. Inhalte, die Dienstleistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, für von ihm bereitgestellte Inhalte Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach DDG) und alle sonstigen Bestimmungen, die die Impressumspflicht betreffen, zu befolgen. Der Kunde verpflichtet sich, ihm eventuell separat zur Verfügung gestellte IP-Adressen nicht zur Anonymisierung oder zur Umgehung dieser Vorschrift zu verwenden.
  6. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangsdaten oder von Dritten über seine Internetpräsenz produzierten oder publizierten Inhalte selbst verantwortlich.
  7. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch PLUTEX findet nicht statt.
  8. PLUTEX überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PLUTEX seine Inhalte aufgrund einer rechtmäßigen Aufforderung durch Behörden, Gerichte oder sonstige Dritte sperren kann. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die PLUTEX zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.
  9. Ein Anspruch des Kunden auf Löschung von Inhalten besteht nicht, es sei denn, ein solcher Anspruch ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

XVIII. Web-Hosting SSH-Zugang


  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ihm eventuell zur Verfügung stehende SSH-Zugang ein Entgegenkommen von PLUTEX ist. PLUTEX behält sich das Recht vor, den SSH-Zugang nach eigenem Ermessen zu verteilen und zu entziehen.
  2. Der SSH-Zugang zu den von PLUTEX bereitgestellten Servern dient lediglich zum Aufspielen von Daten und zu deren Konfigurierung. Anderes ist weder unmittelbar noch mittelbar (z.B. durch Skripte) zulässig.
  3. Der Kunde hat die vom Server über die SSH-Aktivität geführten Logs nicht zu verändern oder zu löschen.

XIX. Sonderregelungen für Wiederverkäufer ("Reseller")


  1. Für Verträge zwischen PLUTEX und Wiederverkäufern („Reseller“) gelten ergänzend folgende Regelungen:
  2. Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von PLUTEX. Er hat seine Vertragspartner im erforderlichen Umfang auf die Regelungen dieser AGBs sowie zur Mitwirkung zu verpflichten. Der Kunde ersetzt PLUTEX alle Schäden und stellt PLUTEX von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass die Vereinbarungen und Obliegenheiten nicht eingehalten werden oder der Endkunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  3. Ansprüche des Kunden gegenüber PLUTEX, die auch von einer Mitwirkung des Endkunden abhängen, gelten erst dann als fällig, wenn diese Mitwirkung durch den Kunden bewirkt wurde.
  4. Dienstleistungen, z.B. E-Mail-Adressen und Domains, die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endkunden) weitervergeben werden sollen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PLUTEX.
  5. Eine Erstattung oder Verrechnung von überzahlten Entgelten oder eine Stornierung noch offener Rechnungen findet für Wiederverkäufer grundsätzlich nicht statt, es sei denn, die Überzahlung resultiert aus einem Fehler von PLUTEX.

XX. Sonderregelungen für Serverhousing


  1. Der Datentransfer beim Serverhousing wird abweichend von der sonstigen Regelung gesondert nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
  2. Das Einstellen sowie das zeitweise oder dauerhafte Entfernen von Servern und deren Peripheriegeräten (nachfolgend: Systeme) ist PLUTEX mindestens einen Tag vorher anzukündigen. Der Termin gilt erst dann als vereinbart, wenn dieser schriftlich bestätigt wurde. Die Systeme sind an die Hermann-Ritter-Str. 110, 28197 Bremen zu liefern bzw. von dort abzuholen.
  3. Der Kunde hat selber keinen Anspruch auf Zugang zum Rechenzentrum von PLUTEX. PLUTEX kann dem Kunden den Zugang zum Rechenzentrum dauerhaft oder zeitweise verwehren oder nur unter Aufsicht gewähren.
  4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rechenzentrum eine Videoüberwachung sowie Kontrollen durch einen Erfüllungsgehilfen erfolgen können.
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Systeme einzustellen, welche von PLUTEX bereitgestellte Anschlüsse, insbesondere Netzwerk- oder Stromanschlüsse, intern oder extern weiterverteilen oder bündeln.
  6. Dem Kunden ist es nicht gestattet, weitere Verträge für nicht tatsächlich eingestellte Systeme abzuschließen, um Aufpreise oder Preise für Zusatzleistungen zu umgehen.
  7. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Systeme einzustellen, die Funkverbindungen gleich welcher Art (GSM, WLAN, UMTS) aufbauen oder empfangen.
  8. IP-Adressen: Dem Kunden ist es nicht gestattet, neben den ihm von PLUTEX zugewiesenen IP-Adressen weitere IP-Adressen zu nutzen, auch wenn diese verfügbar sind.
  9. Sofern der Transport über einen Transporteur direkt zum Rechenzentrum erfolgt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass keine Überprüfung der Lieferung durch PLUTEX oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgt. Eine Aufbewahrung der Transportverpackung findet nicht statt.
  10. Entfernung gekündigter Systeme: 
    a. Im Falle einer Kündigung des Vertrages hat der Kunde seine Systeme kostenfrei binnen 7 Werktagen zu den Kernöffnungszeiten des Rechenzentrums persönlich oder durch einen beauftragten Dritten entfernen und abholen zu lassen. PLUTEX oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht zur Mitwirkung bei der Entfernung oder Abholung der Systeme des Kunden verpflichtet. 
    b. Sollte der Kunde die vorgenannte Frist versäumen, wird PLUTEX eine entgeltliche Lagerung der Einrichtungen des Kunden vornehmen.
  11. Ordnungsgemäßer Zustand der Systeme: Der Kunde hat einen ordnungsgemäßen Zustand seiner Systeme, insbesondere gemäß geltender Normen (z.B. VDE), sicherzustellen. Er haftet für alle durch seine Systeme entstehenden direkten und indirekten Schäden samt Folge- und Vermögensschäden.
  12. Sofern in den vertraglichen Rahmenbedingungen angegeben, schließt PLUTEX für kundeneigene Systeme eine Geschäftsinhaltsversicherung ab. Diese deckt lediglich eine Feuerversicherung, eine Einbruchdiebstahl-Versicherung, eine Leitungswasser-Versicherung sowie eine Sturm-Versicherung ab, jedoch keine Betriebs-unterbrechungsversicherung, keine Versicherung gegen Vermögensschäden oder für Datenwiederherstellung. Der Kunde ist angehalten, sich über die genannten Risiken sowie den versicherten Wert hinaus selbständig zu versichern.
  13. PLUTEX stellt keinerlei Absicherung gegen die Systeme des Kunden, insbesondere keine Abwehr gegen Angriffe aus dem Internet (sog. Firewall) zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme eigenverantwortlich abzusichern.
  14. IP-Adressen:
    a. Die dem Kunden im Rahmen des Vertrages zugewiesenen IP-Adressen sind nicht Eigentum des Kunden, sie werden ihm gemäß den Bedingungen der RIPE (www.ripe.net) zugeteilt. 
    b. Die zugeteilten IP-Adressen können sich jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Änderung zusammen mit den neuen IP-Adressen mitgeteilt. Der Kunde hat die Änderungen auf seinen Systemen auf eigenes Kostenrisiko durchzuführen. 
    c. Die IP-Adressen sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an PLUTEX bzw. die RIPE zurückzugeben.
  15. Miet-Systeme: Im Falle von Systemen, die der Kunde von PLUTEX mietet, gelten folgende Regelungen: 
    a. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Neuware. 
    b. PLUTEX darf dem Kunden im Rahmen des beauftragten Leistungsangebots ohne gesonderte Information bessere Hardware zur Verfügung stellen.
    c. PLUTEX wird die Daten auf dem vom Kunden zurückgegebenen Server nicht löschen. Für eine Löschung ist der Kunde selbstständig verantwortlich. 
    d. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Systeme nach Resets/Reboots oder Ausfällen automatisch und ohne Eingriff durch PLUTEX in einen Zustand fahren, in dem der Kunde die Systeme aus der Ferne administrieren kann. Ggf. dazu notwendige Servicearbeiten werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.

XXI. DSL 


  1. Der DSL-Anschluss ist technisch und rechtlich unabhängig von dem bei PLUTEX gebuchten DSL-Tarif.
  2. Sollte PLUTEX dem Kunden bei Vermittlung eines DSL-Anschlusses Hardware (Modem, Router etc.) zur Verfügung stellen, so bleibt diese Eigentum der PLUTEX und ist vom Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf eigene Kosten zurück zu senden. Ist die Hardware beschädigt oder nicht im verkaufsfähigen Zustand, so hat der Kunde PLUTEX den marktüblichen Preis zu ersetzen.
  3. Wird ein ausschließlich zur privaten Nutzung angebotener Tarif gewerblich genutzt, so ist PLUTEX berechtigt, diesen rückwirkend zum Beginn der gewerblichen Nutzung entsprechend der tatsächlichen Benutzung nachzuberechnen.
  4. Die mehrfache Nutzung einer Zugangskennung eines DSL-Tarifs an verschiedenen DSL-Anschlüssen ist nicht gestattet.
  5. Die Nutzung von Software- oder Hardwareroutern mit einem DSL-Tarif ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.
  6. Der DSL-Zugang stellt keine permanente Festverbindung dar, auch wenn eine statische IP-Adresse gebucht wurde. In regelmäßigen Abständen, maximal jedoch alle 24 Stunden, kann eine Zwangstrennung erfolgen.
  7. Die Nutzung eines DSL-Tarifs für die Datenübertragung von rechtswidrigen Inhalten ist nicht gestattet.
  8. PLUTEX ist berechtigt, Daten zur Erstellung von Statistiken über das Nutzungsverhalten zu erheben und dauerhaft zu speichern. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

XXII. Penetrationstest


  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass PLUTEX seine Systeme regelmäßig mit Penetrationstests überprüft. Ein Penetrationstest ist ein kontrollierter Versuch, in ein Computersystem einzudringen, um Schwachstellen aufzuspüren, bevor diese durch einen realen Angriff ausgenutzt werden können. Die Identifikation von Schwachstellen ermöglicht deren Korrektur.

XXIII. Abschließendes


  1. PLUTEX ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Dienstleistungsspektrums zu beauftragen.
  2. PLUTEX darf die angebotenen Dienstleistungen aktualisieren und erneuern, wenn sich damit die Dienstleistung verbessert. Kurzzeitige Einschränkungen der Dienstleistungen für den Zeitraum der Umstellung stellen keinen Mangel dar.
  3. Ankündigungen und Mitteilungen von PLUTEX an den Kunden erfolgen per E-Mail oder schriftlich. Mitteilungen gelten mit dem Eingang als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde diese tatsächlich abruft oder liest.
  4. Sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht, ist PLUTEX berechtigt, den Kunden oder mit besonderer Kennzeichnung Endkunden des Kunden auf seiner Webseite als Referenzkunden aufzuführen.
  5. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Bremen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  6. Der Kunde willigt ein, dass PLUTEX der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Creditreform-Gesellschaft Daten über die Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden erhält. Unabhängig davon wird PLUTEX der Creditreform auch Daten aufgrund nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs) melden. Diese Meldungen dürfen nach der DSGVO nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von PLUTEX erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  7. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.


Stand 27.08.2025